Allgemeine Mietvertragsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages über Ihr Ferienobjekt.
1. Vertragspartner
a. Der Mietvertrag über das darin benannte Ferienobjekt wird von uns, der Sylt to Hus Urlaubsglück GmbH (nachfolgend auch “wir“ und “STH“ genannt), mit Ihnen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abgeschlossen. Der Eigentümer ist Ihr Vermieter. Unsere Vermittlungsleistung erbringen wir auf Kosten des Vermieters. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Wir sind bevollmächtigt, für den Vermieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
b. Bei Abschluss eines Mietvertrages über externe Buchungsportale, gelten die von dem jeweiligen Buchungsportal gestellten Geschäftsbedingungen ergänzend.
2. Angaben Ferienobjekt
a. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt im Mietvertrag haftet ausschließlich der Vermieter, nicht wir. Die im Mietvertrag oder Werbeanzeigen angegebene Gesamtfläche des Ferienobjektes beruht auf Angaben des Vermieters und entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Ferienobjektes (sog. “Fußleistenmaß“ oder “Sylter Maß“).
3. Stornierung | Buchungsportale
a. Die Stornierung durch den Mieter ist kostenfrei, sofern diese spätestens bis zum Ablauf des 90. Tages vor dem Anreisetag erfolgt. Die Anzahlung wird erstattet.
b. Bei einer Stornierung des Mietvertrages weniger als 90 Tage vor Beginn der Mietzeit schulden Sie 90% der vereinbarten Miete abzüglich der Einnahmen einer etwaigen Neuvermietung, sowie der
Nebenkosten (Wäsche, Endreinigung, Kurabgabe). Eine Stornierungsgebühr von 39,00 Euro wird erhoben. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
c. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Stornierungen von Teilen einer Buchung sind ausgeschlossen. Bei Buchungen über Fremdportale sind unter Umständen abweichende Stornobedingungen zu beachten. Im Falle des Abschlusses des Mietvertrages über ein Buchungsportal, ist der Betreiber des jeweiligen Buchungsportals, über das die Buchung erfolgte auch für die Stornierung zuständig.
d. Falls der Vermieter Ihnen das Ferienobjekt auf Grund eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß bereitstellen kann, ist der Vermieter berechtigt, Ihnen ein gleichwertiges Ferienobjekt zu stellen.
4. Zahlungsbedingungen | Mängel | Erstattungen | Gästekarte
a. Die Anzahlung beträgt 30% des vollständigen Mietpreises für die Unterkunft (d.h. inkl. Kosten für Nebenleistungen – nachfolgend als „Gesamtmietpreis“ bezeichnet). Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen, beginnend mit dem Tag der Buchung, an STH zu zahlen. Der Rest des Gesamtmietpreises ist vom Mieter bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen.
b. Vor vollständiger Mietzahlung wird Ihnen das Ferienobjekt nicht überlassen. Bei kurzfristiger Buchung muss die Zahlung des Gesamtpreises im Gästeportal (Kreditkarte, Apple-Pay, Google-Pay) erfolgen. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.
c. Sollte die Mietsache nicht den Vorstellungen des Mieters entsprechen, obwohl ein Mangel der Mietsache nicht vorliegt, berechtigt dies den Mieter weder zur Minderung des Mietpreises noch zur
einseitigen Vertragsaufhebung. Gleiches gilt für regional bedingt auftretende Umwelteinflüsse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (bspw. hohes Aufkommen von Marienkäfern, Möwen, Ameisen, Bienen und Wespen).
d. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag an STH mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen/Erstattungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. Diese sind während des Aufenthalts unmittelbar an STH anzuzeigen. Mängelanzeigen nach Reiseende können nicht berücksichtigt werden. In dringenden Fällen ist es dem Vermittler gestattet, die Wohnung zu betreten, um den Mangel zu besichtigen.
e. Sollte Ihre gemietete Ferienwohnung nicht zu Ihrer Zufriedenheit gereinigt sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 24 Stunden mit, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Erstattungsansprüche entstehen dadurch nicht.
f. Soweit uns die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei Ihnen einzuziehen, erhalten Sie von uns nach Zahlung für jede volljährige Person bei Ihrer Anreise eine Gästekarte.
5. Anreise | Abreise | Haftung
a. Die Schlüssel für Ihr Ferienobjekt erhalten Sie am Anreisetag in unserem Büro in der Tinnumer Straße 5 in Sylt / Westerland ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag sind die Schlüssel bis 10:00 Uhr wieder bei uns im Büro abzugeben. Falls Sie sämtliche Schlüssel nicht fristgerecht zurückgeben, haften Sie für jede Nacht der verspäteten Rückgabe auf eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete, sofern das Ferienobjekt tatsächlich nicht vermietet werden konnte. Ferner haften Sie für alle aus der verspäteten Rückgabe folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadenersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes.
b. Für während der Mietzeit entstandene Schäden haftet der Mieter, es sei denn er hat dies nicht zu vertreten. Die Haftung des Mieters erstreckt sich damit auch auf die von mitreisenden Personen schuldhaft verursachten Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schäden an der Mietsache unverzüglich an STH zu melden. Dem Mieter ist es untersagt, Elektrofahrzeuge über Stromanschlüsse des Ferienobjekts, unabhängig davon, ob die Anschlüsse im Inneren des Gebäudes oder außen liegen, zu laden. Im Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bereits bestehende Schäden hat der Mieter an STH zu melden.
c. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer und Kühlschrank entleert; Geschirr abgewaschen; Leergut entsorgt; Elektrogeräte ausgeschaltet; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen unseren diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diesen werden wir im Regelfall mit 50 % der Endreinigungskosten pauschalisieren, sofern Sie nicht nachweisen, dass der Aufwand geringer war.
6. Nutzung | Haustiere | Hausordnung | Rauchverbot | Internetanschluss
a. Das Ferienobjekt darf nur mit der von Ihnen bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Das Ferienobjekt darf nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden. Dies gilt auch für die Benutzung auf den Parkplätzen und Außenstellflächen.
b. Haustiere dürfen in dafür ausgewiesenen Mietobjekten und nur nach Anmeldung gegen einen Aufpreis gehalten werden. Mieter haften für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Pro Mietobjekt ist nur ein Haustier gestattet. Auf Anfrage sind in einigen Objekten auch zwei Hunde erlaubt.
c. Die in dem Ferienobjekt ausliegende bzw. aushängende Hausordnung ist zu beachten.
d. Das Rauchen in den Ferienobjekten ist verboten. Bei dem Verstoß gegen das Rauchverbot schulden Sie die Kosten zusätzlicher Reinigung.
e. Falls Ihnen im Ferienobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, ist es Ihnen untersagt, den Internetanschluss für rechtswidrige Handlungen zu nutzen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns und den Vermieter von diesbezüglichen Ansprüchen frei. Eine Haftung des Vermieters und / oder STH bei einer Störung des Internetanschlusses oder dessen Funktion ist ausgeschlossen.
f. Bei Objekten mit Balkon- und Terrassenmöbeln/Strandkörben stehen Ihnen diese nur in der Sommersaison von ca. April bis ca. Oktober zur Verfügung.
7. Haftung | Streitschlichtung | Versicherungsombudsmann
a. Wir und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.
c. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
d. Sollten Sie zu diesem Vertrag eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen haben, können Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung über den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) abgewickelt werden:
Postfach: 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Stand: 01.02.2026